Die Feuerwehrpläne sind schnell erfassbare Informationen und Orientierungshilfen für Feuerwehreinsatzkräfte und Rettungsmannschaften.
Die Erstellung dieser Brandschutzpläne unterliegt der DIN 14095. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der zuständigen Brandschutzdienststellen bzw. der örtlichen Feuerwehren und werden durch uns mit diesen abgestimmt.
Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden unumgänglich, um die speziellen Anforderungen, die oft über die DIN 14095 hinaus gehen, entsprechend zu berücksichtigen und somit eine zügige Freigabe durch die Feuerwehr zu erwirken.
Feuerwehrpläne bestehen in der Regel aus einem Übersichtsplan sowie Detail- und Geschosspläne und einem schriftlichen Teil, den sogenannten Erfassungsbogen.
Je nach Nutzung des Gebäudes können in Sonderfällen aber auch weitere Pläne wie z.B. Löschwasserrückhaltepläne gefordert werden.
Welche Pläne zur Ausführung kommen, obliegt der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Die Auslieferung der Endfassung an alle involvierten Einrichtungen, runden unseren Service ab.
Details zu Feuerwehrplänen und die Aktualität der Feuerwehrpläne:
Feuerwehrpläne sind Pflicht für Schutzobjekte wo ein Feuerwehrplan behördlich angeordnet und gefordert wurde, wie z.B. Schulen, Krankenhäuser und Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Plätzen
für die nach FwDV 500 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500) Punkt 1.2.2.2 festgelegten Gefahrengruppen II und III
Die Feuerwehrpläne sollten hier zum Einsatz kommen:
Objekte mit außergewöhnlicher Brandempfindlichkeit
Objekte mit hilfsbedürftigen Personen
Objekte mit Menschenansammlungen
Objekte bei denen durch Nutzung oder Bauweise mit besonderen Gefahren zu rechnen ist
Objekte mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung
Objekte, bei denen falsche taktische Entscheidungen im Notfall wahrscheinlich sind (durch schwer erkundbare Eigenschaften der Bauart und Nutzung)
Museen und Baudenkmäler
Nur aktuelle Feuerwehrpläne können im Ernstfall helfen. Daher sind die Feuerwehreinsatzpläne stets auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Die Feuerwehrpläne müssen bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehr hinterlegt werden. Ein weiterer Feuerwehrplan muss beim Schutzobjekt (zuständiger Pförtner, Hausmeister, Brandmelderzentrale etc.) hinterlegt sein.
Gemäß DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person
(Sachkundenachweis erforderlich) überprüfen lassen.
In Feuerwehrplänen müssen folgende mindest Angaben aufgenommen werden:
Bezeichnung des Objektes
Art der Nutzung
Angaben zu den Geschossen
Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
Öffnungen in Decken und Wänden
Angaben zu Treppen und Treppen-räumen
Nicht begehbare Flächen (z.B. Dächer)
Besondere Angriffs- und Rettungs-wege (z.B. Fluchttunnel)
Aufzüge aller Art
Angaben zu Bedienstellen für die Feuerwehr (z.B. Rauchabzug)
Steigleitungen
Angaben zu Löschanlagen
Angaben über Löschwasserbevor-ratung und -rückhaltung
Elektrische Betriebsräume
Angaben zu Frei- und Oberleitungen
Angaben über Gefahrstoffe innerhalb und außerhalb der Liegenschaft (z.B. Gastanks)
Hinweise auf nicht zu verwendende Löschmittel
Objektinformationen über den Betreiber der baulichen Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheitsbeauftragten, den Werkschutz, etc. wird dem Feuerwehrplan im Format DIN A4 als „schriftlicher Teil“ beigefügt.
Unsere Leistungen zur Erstellung Ihrer Feuerwehrpläne:
Objektanalyse vor Ort anhand der Grundrisszeichnungen
Feststellen der feuerwehrrelevanten Einrichtungen und Gefahrenschwerpunkte
Erstellen von Entwurfszeichnungen der Feuerwehrpläne
Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Feuerwehrdienststellen
Fertigstellen der Entwurfszeichnungen der Feuerwehrpläne
Erstellen von Pausen der Feuerwehreinsatzpläne in laminierter Ausführung
Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
Weiterleiten der Unterlagen und Datenformaten an die zuständige Feuerwehrdienst-Stelle.
Natürlich stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie Fragen zum Thema Feuerwehrpläne oder DIN 14095 haben, oder eine ausführliche Beratung wünschen.