Die Verpflichtung für einen Betreiber zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen in seinem Betrieb ergibt sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Sonderbauordnungen.
In einem Flucht- und Rettungsplan ist dargestellt, welche Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen, um im Brandfall oder anderer Gefahren schnellstmöglich in einen sicheren Bereich im Freien zu gelangen.
Weiterhin enthält ein Flucht- und Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahren- oder Katastrophenfall. Des weiteren sind aus dem Plan die Standorte/Positionen von Feuerlöscheinrichtungen, Arzt- und Sanitätsräumen, manuellen Brandmeldern, Krankentragen und Rettungsleitern ersichtlich.
Darstellung dieser Informationen wird realisiert mit grafischen Symbolen in einem Geschossgrundriss. Der Plan ist für den Betrachter lagerichtig darzustellen. Zur besseren Orientierung wird der Standort des Betrachters im Flucht und Rettungsplan, durch einen blauen Punkt mit dem Hinweis "Standort", gekennzeichnet.
Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.
Bei einem Ausfall der Beleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht-und Rettungsplänen durch Verwendung von lang nachleuchtenden Materialien erreicht werden.
Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.
Unsere Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit dem Betreiber der baulichen Anlage angefertigt. Durch unser geschultes und zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung ist sichergestellt das alle Anforderungen exakt erfüllt werden.
Die Aufnahme aller erforderlichen Daten erfolgt durch eine Vor-Ort-Begehung.
Fluchtpläne sind in den DIN-Formaten A4 bis A0 lieferbar. Dabei handelt es sich um UV-beständige,
lichtechte Farbdrucke. Auf Wunsch werden wir Ihre Pläne in laminierter Form liefern.
Zu jedem Plan gehört die Vorablieferung eines Korrekturabzuges.
Wir bieten, optional, unsere Flucht- und Rettungspläne als Hotel-/ Zimmerplan, auch als lang nachleuchtende Version und im entsprechenden Rahmen bzw. Wandhalter an.
Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne:
Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.